Einbruchschutz-Förderung in SH: Förderprogramm auch für Mieter
Kiel. Schleswig-Holsteiner können seit Montag, den 20.07.2020 Fördermittel für Investitionen zum Schutz vor Wohnungseinbrüchen beantragen. Dies kündigte Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) an. Für das laufende Jahr stehen insgesamt 1,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anträge müssen über die Investitionsbank gestellt werden. Die Landesregierung hat ihr 2016 gestartetes Einbruchschutzprogramm in diesem Jahr nicht nur fortgesetzt, sondern auch für Mieter geöffnet. Zuvor wurden nur Eigentümer gefördert, die in der betreffenden Immobile wohnen.
„Prävention ist der beste Einbruchschutz“, erklärte Sütterlin-Waack. Das Programm greift jetzt ab Investitionen von 500 Euro. Seit 2016 wurden fast 4500 Haushalte bei der Ausstattung ihrer Eigenheime mit technischen Sicherungsmaßnahmen unterstützt. Im vergangenen Jahr wurden 927 Anträge bewilligt.
Der Rückgang der Einbruchszahlen seit 2017 hatte sich laut Innenministerium auch im vergangenen Jahr fortgesetzt. 2019 sei die Zahl der Fälle um 8,5 Prozent auf insgesamt 4476 gesunken. Fast jeder zweite Einbruchsversuch sei gescheitert. „Neben der hervorragenden Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten leistet die stetige Verbesserung des Einbruchschutzes einen wichtigen Beitrag zu diesem Erfolg“, kommentierte die Ministerin. Je sicherer die Wohnungen seien, desto stärker würden die Täter abgeschreckt. Über das Landesprogramm werden Zuschüsse gestaffelt in Höhe von bis zu 20 Prozent der Investitionskosten und bis zu 1550 Euro pro Wohnobjekt gewährt. Das Ganze kann auch mit Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau kombiniert werden.
1,8 Millionen Euro stehen im laufenden Jahr für das Programm zur Verfügung.
Neue Anträge sind ab 20.07.20 an die Investitionsbank zu richten.
Gern sind wir bei Fragen und Beantragung behilflich
DER ALARM PROFI Kiel
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